Steuerberatung bei Dubai-Bezug – rechtssicher zwischen Deutschland und den VAE.
Dubai ist für viele Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen ein strategischer Standort geworden. Immobilien, Gesellschaftsgründungen oder ein vollständiger Wegzug werfen jedoch regelmäßig Fragen auf, die nicht in Dubai, sondern im deutschen Steuerrecht entschieden werden.
Schlecht und Partner begleitet deutsche Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit einem klaren Prinzip: Struktur vor Umsetzung. Konsistenz vor Geschwindigkeit.
Dubai ist einfach.
Die steuerliche Einordnung nicht.
Strategische Steuerberatung für internationale Sachverhalte.
Viele Entscheidungen im Zusammenhang mit Dubai werden operativ schnell umgesetzt: Visum, Immobilie, Gesellschaft.
Die steuerliche Tragfähigkeit zeigt sich jedoch erst im Zusammenspiel mit Deutschland.
Wir beraten insbesondere zu:
- Wegzug nach Dubai und Rückzug nach Deutschland
- Immobilieninvestitionen (Kauf, Vermietung, Exit-Struktur)
- Dubai als Unternehmensstandort (Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Substanz)
- Beteiligungen, Kapitalanlagen und deutsche Anknüpfungspunkte
- Strukturierung von Holding- und Gesellschaftsmodellen
Unsere Beratung ist kein Versprechen auf „0 %“, sondern eine strukturierte Analyse Ihrer tatsächlichen Situation, mit belastbarer Dokumentation und langfristigem Plan.
Praxisleitfäden & Checklisten zum Thema Dubai.
Internationale Sachverhalte scheitern häufig nicht an der Idee, sondern an fehlender Vorbereitung.
In unserem Dokumentenbereich finden Sie kompakte Leitfäden zu Themen, wie Wegzug & Ansässigkeit, Immobilien in Dubai, Free-Zone-Strukturen, Unternehmensaufbau, Rückzug nach Deutschland und typische steuerliche Fallstricke.
Unsere Dokumente helfen Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen bevor sie teuer werden.
Deutsche Steuerlogik mit internationaler Perspektive.
Internationale Vorhaben brauchen mehr als lokale Beratung.
Schlecht und Partner ist eine in Deutschland ansässige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf internationale Sachverhalte.
Wir analysieren:
- Ansässigkeit und Wohnsitzfragen
- Geschäftsleitungs- und Betriebsstättenrisiken
- Wegzugs- und Beteiligungsfolgen
- Struktur- und Dokumentationsanforderungen
Unser Anspruch ist nicht kurzfristige Gestaltung, sondern langfristige Tragfähigkeit.
Internationale Investitionen sind kein isoliertes Projekt, sie sind eine strukturelle Entscheidung.
Bevor Sie handeln, lassen Sie uns prüfen.
Internationale Steuerfragen erfordern fachliche Tiefe, Erfahrung und ein realistisches Verständnis der tatsächlichen Praxis. Unsere Beratung basiert auf fundierter Expertise im deutschen Steuerrecht und der strukturellen Einordnung grenzüberschreitender Sachverhalte. Transparenz, Dokumentationssicherheit und langfristige Tragfähigkeit stehen dabei im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Checklisten & Leitfäden für Dubai
FAQ - häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel einer steuerlichen Erstberatung?
Die Erstberatung dient dazu, Ihren individuellen Sachverhalt zu verstehen, relevante Fragen zu erfassen und erste steuerliche Einschätzungen zu geben. Sie erhalten eine klare Orientierung, welche Themen relevant sind und wie eine weitere Zusammenarbeit aussehen kann.
Welche Themen eignen sich für eine Erstberatung?
Unsere Erstberatung ist besonders geeignet für komplexe oder grenzüberschreitende Fragestellungen, zum Beispiel:
- Wegzug aus Deutschland (z. B. VAE/Dubai, Kanada, USA etc.)
- Immobilienbesteuerung und Strukturierung
- Unternehmensgründung, Holdingstrukturen, internationale Steuerfragen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steuerliche Risiken bei Selbstständigkeit und GmbH-Strukturen
Wie läuft die Erstberatung ab?
Die Erstberatung dauert 60 Minuten und kann
- persönlich in unserer Kanzlei in Stuttgart,
- telefonisch, oder
- virtuell (Videocall)
stattfinden.
Im Termin werden
- Ihr Sachverhalt aufgenommen,
- Ihre Fragen konkretisiert,
- erste steuerliche Hinweise gegeben, und
- das weitere Vorgehen abgestimmt.
Erhalte ich im Termin eine verbindliche steuerliche Beurteilung?
Nein. Verbindliche steuerliche Stellungnahmen erstellen wir ausschließlich schriftlich, basierend auf den im Termin erhobenen Informationen.
Nach dem Termin erhalten Sie dafür eine separate Honorarschätzung.
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung kostet 250 EUR zzgl. USt (Pauschalpreis).
Eine Terminbestätigung erfolgt erst nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Die Anmeldung zur Erstberatung erfolgt ausschließlich über unsere Online-Buchung auf unserer Webseite.
- Rufen Sie unsere Seite www.steuerliche-erstberatung.de auf.
- Klicken Sie auf „Jetzt Erstberatung buchen“.
- Wählen Sie Ihr Thema/Anliegen aus und schildern Sie uns kurz Ihre Fragestellung.
- Suchen Sie sich im Online-Kalender einen passenden Termin aus.
- Zahlen Sie die Beratungspauschale von 250,00 € zzgl. MwSt. bequem über PayPal (auch Kreditkarte möglich).
- Sie erhalten automatisch eine Terminbestätigung sowie Erinnerungs-E-Mails vor dem Termin.
Bei Rückfragen zur Buchung können Sie uns natürlich weiterhin per E-Mail oder telefonisch kontaktieren – die verbindliche Terminreservierung erfolgt jedoch über das Online-Buchungssystem.
Muss ich Unterlagen vorab einreichen?
Wenn für Ihre Fragestellung relevant, können Unterlagen wie Verträge, Bescheide oder Auszüge zur Vorbereitung hilfreich sein. Wir informieren Sie bei Bedarf, welche Dokumente wir vorab benötigen.
Was passiert nach der Erstberatung?
Nach dem Termin erhalten Sie ein strukturiertes Angebot für:
- eine schriftliche steuerliche Stellungnahme oder
- eine laufende steuerliche Begleitung,
je nach Fragestellung und Bedarf.
Die weitere Beauftragung erfolgt nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.
Für wen ist die Erstberatung besonders geeignet?
Für Privatpersonen, Unternehmer, Expats und Investoren, die eine fundierte steuerliche Erstorientierung wünschen – insbesondere bei internationalen und komplexen Sachverhalten.
Warum ist die Erstberatung kostenpflichtig?
Unser Anspruch ist es, Ihnen innerhalb einer Stunde bereits fundierte, praxiserprobte und hochwertige Informationen zu geben.
Die Pauschale deckt:
- die Vorprüfung des Sachverhalts,
- die fachkundige Beratung durch eine spezialisierten Steuerfachkraft,
- die Zusammenfassung sowie Next Steps im Anschluss.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Sie erreichen uns jederzeit unter:
Oder über unsere Website: www.schlecht-partner.de
Ihre Steuerkanzlei mit Weitblick
Schlecht und Partner – Ihre Kanzlei für komplexe Anforderungen
Mit Standorten in Stuttgart, München und Nürnberg begleiten wir Mandanten in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Unsere Beratung reicht von klassischer Steueroptimierung über digitale Prozessberatung bis hin zur Begleitung bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und Nachfolgeregelungen.
Schlecht und Partner München
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Leopoldstraße 158
80804 München - +49 (0)89 / 24 29 16 0
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Haftungsausschluss / Rechtlicher Hinweis (für Steuerberatungsgesellschaften)
Trotz sorgfältiger Prüfung und Beratung nach bestem Wissen und Gewissen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen der Leitfäden und Checklisten erteilten Auskünfte, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Jede steuerliche und rechtliche Umsetzung der angesprochenen Empfehlungen erfolgt auf eigenes Risiko des Mandanten. Wir empfehlen, vor verbindlichen Schritten eine umfassende Auftragsberatung mit Prüfung aller relevanten Unterlagen zu vereinbaren.
Die allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) und die aktuellen Honorarsätze unserer Steuerberatungsgesellschaft gelten ergänzend.